Professionelle Beratung
Auch wenn wir nicht alle rechtlichen und verfahrenstechnischen Details behandeln können, möchten wir doch einige wichtige Aspekte hervorheben.
Bei der WHOA gibt es wesentliche Aspekte und Phasen, auf die man achten sollte.
Die WHOA ist ein wirksames Instrument für die Restructuring von Unternehmen in Krisenzeiten.
Seit 2021 gilt in den Niederlanden das Gesetz über die Privatisierung von Unternehmen (Homologation Private Arrangement Act - WHOA). Dieses Gesetz kommt gerade rechtzeitig für Unternehmen, die zwar im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell haben, aber mit kurzfristigen Liquiditätsproblemen und/oder übermäßigen Schulden konfrontiert sind. Viele Unternehmen haben von der Möglichkeit des Aufschubs von Steuerzahlungen, Zins- und Tilgungszahlungen und anderen Verpflichtungen Gebrauch gemacht, aber irgendwann müssen diese Verpflichtungen erfüllt werden.
Das WHOA ermöglicht Unternehmen eine Restructuring ihrer Schulden durch eine private Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann zu einem strukturellen Schuldenabbau, einer Stundung von Verbindlichkeiten oder einer Änderung der Rechte der Gläubiger führen. Es handelt sich um ein flexibles Instrument auf der Grundlage der Vertragsfreiheit, das den Unternehmen die Möglichkeit gibt, ihre finanzielle Situation durch eine private Vereinbarung mit ihren Gläubigern zu verbessern, ohne dass ein Konkursverfahren erforderlich ist.
Um das WHOA-Verfahren zu durchlaufen, muss das Unternehmen beim Gericht eine Gründungserklärung einreichen, in der es angibt, dass es dabei ist, eine Vereinbarung vorzubereiten. Es gibt zwei Verfahrensoptionen: ein offenes oder ein geschlossenes Verfahren. In den meisten Fällen wird das geschlossene Verfahren bevorzugt, da ein offenes Verfahren den Betrieb und die Kontinuität des Unternehmens eher negativ beeinflussen würde. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die rechtliche Unterstützung und die Bestellung eines Sachverständigen für die Bewertung ein Vorteil sind, um das Verfahren auf Kurs zu halten.
Wichtige Überlegungen zur WHOA
Wenn Sie ein WHOA-Verfahren in Betracht ziehen, ist professionelle Beratung unerlässlich. Unsere erfahrenen Berater sind sich der Komplexität dieses Prozesses bewusst und möchten mit Ihnen zusammenarbeiten, um Hindernisse zu erkennen und wirksame Lösungen zu finden. Die WHOA kann ein wirksames Instrument sein, um in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen zu helfen, ihre Perspektive zu verbessern.
Unser Ansatz ist praktisch und konzentriert sich auf die Wiederherstellung der Kontinuität Ihres Unternehmens, wobei wir eng mit Rechtsexperten zusammenarbeiten. Verlassen Sie sich auf unsere Beratung, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Mit umfassenden Dienstleistungen und fundiertem Wissen in Bereichen wie Corporate Finance, Strategy, Restructuring sowie Interim & Governance stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine professionelle und zuverlässige Beratung.
Auch wenn wir nicht alle rechtlichen und verfahrenstechnischen Details behandeln können, möchten wir doch einige wichtige Aspekte hervorheben.
Bei der WHOA gibt es wesentliche Aspekte und Phasen, auf die man achten sollte.
Auf Antrag des Unternehmens oder des Sanierungsexperten kann das Gericht eine Cooling-off-Periode von bis zu 4 Monaten (verlängerbar um weitere maximal 4 Monate) anordnen. Während dieser Zeit dürfen die Gläubiger keine Maßnahmen gegen das Unternehmen ergreifen, wie z. B. die Vollstreckung von Sicherheiten oder die Beantragung von Konkursen, um zu vermeiden, dass die geplante Restructuring vereitelt und der Wert des Unternehmens beeinträchtigt wird.
Innerhalb dieser Bedenkzeit muss der Schuldner oder der Sanierungsexperte einen Sanierungsplan erstellen, der auch als WHOA-Vereinbarung bezeichnet wird. Diese Vereinbarung befasst sich mit verschiedenen Aspekten, von denen ein wichtiger Teil die Bewertung des Unternehmens auf der Grundlage des Sanierungs- und Liquidationswerts ist. Das Grundprinzip dabei ist, dass die Gläubiger im Rahmen der WHOA-Vereinbarung nicht schlechter gestellt werden dürfen als im Falle eines Konkurses.
Die Gläubiger und Anteilseigner werden auf der Grundlage verschiedener Kriterien, wie z. B. Sicherungsrechte und Rangfolge ihrer Forderungen, in Klassen eingeteilt und stimmen über den angebotenen Vergleich ab. Für ein erfolgreiches Ergebnis ist es entscheidend, dass mindestens eine Gläubigerklasse dem Vergleich zustimmt. Dies muss mit einer Zweidrittelmehrheit dieser Klasse geschehen, woraufhin das Gericht die Vereinbarung für die gesamte Klasse (so genannter klasseninterner Cram-Down) und unter bestimmten Bedingungen sogar für andere Klassen (so genannter klassenübergreifender Cram-Down) für verbindlich erklären kann.
Letztlich muss das Gericht den Vergleich genehmigen, es sei denn, es liegen ein oder mehrere allgemeine oder besondere Ablehnungsgründe vor. Beispiele für allgemeine Ablehnungsgründe sind, dass die Einhaltung des Vergleichs nicht hinreichend gewährleistet ist (z. B. ist im Rahmen des Vergleichs abzusehen, dass das Unternehmen weiterhin einen Liquiditätsengpass haben wird) und dass die Gläubiger nicht ausreichend informiert werden. Beispiele für spezifische Ablehnungsgründe sind eine Abweichung von der gesetzlichen Rangfolge der Gläubiger oder dass die Gläubiger weniger als 20 % ihrer Forderung erhalten. Nach der Billigung der Vereinbarung wird diese für das Unternehmen, die stimmberechtigten Gläubiger und die Aktionäre verbindlich.
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Wir arbeiten stets in einer unabhängigen beratenden Funktion. Eine offene Art und Weise, Geschäfte zu machen, die inzwischen viele Kunden zu uns geführt hat und zu vielen Botschaftern.
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